Stand: 31.01.2025

Nutzungsbedinungen

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Das Unternehmen uneo GmbH, Robert-Bosch-Str. 19c, 48153 Münster, Deutschland (nachfolgend „A“ oder Betreiber“), bietet ausschließlich Unternehmen/Unternehmern (vgl. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB), juristischen Personen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, Suchfunktionen auf indexierte Inhalte auf der von A betriebenen Cloud Applikation (OQTRA) (nachfolgend auch: "Applikation" oder "OQTRA") gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen A und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von A im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von A schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von A per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer derartigen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als zwischen den Parteien verbindlich vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen durch A gesondert in einer solchen Mitteilung hingewiesen.

§ 2 Leistungen des Anbieters

(1) OQTRA ist eine Cloud basierte Applikation zur Durchführung komplexer Suchanfragen auf zuvor indexierte, textbasierte Inhalte des Nutzers.

(2) Die Leistungen des Anbieters bestehen u.a. in:

(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Applikation;

(b) Ermöglichung von Suchanfragen über bereitgestellte Plugins oder Programmierschnittstellen (API);

(b) Ermöglichung von Analysen auf durchgeführte Suchanfragen, ggf. nach Vereinbarung;

(d) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer betreffend die Nutzung der Funktionen und Leistungen von A nach gesonderter / individueller Vereinbarung.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zur Applikation nach eigenem Ermessen und unter angemessener Berücksichtigung der Geschäftsinteressen der Nutzer einzuschränken oder auszusetzen, wenn es dies im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Leistung der Applikation für erforderlich hält. Dies schließt notwendige Wartungsarbeiten ein. Der Anbieter kann das Erscheinungsbild und die Funktionalität der Applikation ändern, ohne dass die dem Nutzer angebotene Funktionalität wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 3 Registrierung, Zulassung und Zugang zur Applikation

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Applikation ist die Zulassung durch A nach einer entsprechenden Registrierung durch den Nutzer. OQTRA steht ausschließlich Unternehmen / Unternehmern (vgl. § 14 BGB), juristischen Personen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Applikation besteht nicht.

(2) Der Nutzer hat im Rahmen der Registrierung seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen. Die Annahme der Registrierung erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Durch die Registrierung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen A und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die vom Nutzer zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche einsehbar oder / und dem Nutzer entsprechend bekannt gemacht sind.

(3) Die jeweils anfallenden Vergütungen werden – sofern möglich und nicht anders vereinbart – jährlich im Voraus abgerechnet und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer fällig. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und / oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer - unabhängig gegebener gesetzlicher Gestattungen - einverstanden.

(4) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seiner Registrierung gemäß Abs. 2 gegenüber A und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, A alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.

(5) A ist berechtigt, die Nutzungsberechtigung zu entziehen oder den Zugang zu OQTRA zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(6) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Logins und Passwörter geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung eventueller Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer A hierüber unverzüglich informieren. Sobald A von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird A den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. A behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird A den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

(7) Der Nutzer ist verpflichtet seinen lokalen/nationalen Rechtsrahmen zu beachten und nur dann Daten zur Indexierung bereitzustellen, wenn er dabei nicht gegen Gesetze, (Rechts-)Verordnungen, behördliche Anforderung und/oder Auflagen, oder Rechtssetzung- und Rechtsprechung; verstößt. Dies gilt für sämtliche Aktivitäten des Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung von OQTRA. Für vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Nutzer und der Nutzer stellt A von etwaigen Inanspruchnahmen Dritter (sei es privat- und / oder öffentlich-rechtlich) die ihren Ursprung in dem Verantwortungsbereich des Nutzer haben bereits jetzt umfassend frei.

§ 4 Pflichten der Nutzer

(1) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber A und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden und stellt A von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Nutzer die für ihn auf der Applikation handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch A gemäß Datenschutzerklärung von A unter Datenschutzerklärung informieren.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich ausschließlich solche Inhalte in die Applikation des Anbieters zu überführen die ohnehin öffentlich zugänglich sind. Dazu zählen beispielsweise Produktmetadaten eines Online Shops. OQTRA darf niemals geheime-, sensible- oder personenbezogene Daten erhalten sondern ist ausschließlich für Daten konzipiert die bereits öffentlich zugänglich sind.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet sämtliche Daten die in die Cloud des Anbieters überführt werden, weiterhin selbst vorzuhalten und OQTRA nicht als Backup-, Redundanz- oder Speicherlösung zur nutzen.

(4) Bei Tarifen mit Zugriffslimits (z. B. 100.000 Suchanfragen/Monat) liegt es in der Verantwortung des Nutzers, sich vor Spam und Bot-Zugriffen zu schützen. Die OQTRA Cloud analysiert Zugriffe aus Datenschutzgründen nicht weiter und erhält sie direkt vom Quellsystem, wodurch eine Unterscheidung zwischen Mensch und Bot nicht möglich ist.

§ 5 Haftung des Anbieters

(1) A haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen A bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für von A nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt A keine Haftung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet A nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von A durch die Applikation erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von A.

§ 6 Fremde Inhalte

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte in die Applikation des Anbieters zu überführen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) A macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu eigen.

(3) A behält sich vor, Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Nutzer wird A von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen A wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer indexierten Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von A einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 7 Sonstige Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet,

(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;

(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen A umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Cloud des Anbieters zu beeinträchtigen;

(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf OQTRA mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Applikation gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine in die Cloud des Anbieters übertragenen Daten nicht mit Schadcode behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, A alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus A von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen A geltend machen.

§ 8 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit durch A; Geheimnisschutz

(1) Die Server von A sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung von OQTRA übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Der Nutzer willigt darin ein, dass A Informationen und nicht personenbezogene Daten über den Verlauf von Suchanfragen in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) A ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen, nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass A:

(a) die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;

(4) A wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu verwenden. A behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn A aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offenlegen muss.

(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von A unter https://OQTRA.com/datenschutz verwiesen.

(6) Geschäftsgeheimnisse des Nutzers iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf A im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.

§ 9 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit A auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber A ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

§ 10 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrunde liegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch A gem. § 3.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für A insbesondere:

(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;

(c) der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gem. § 3 Abs. 2 und 3 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen;

(d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von A liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

§ 11 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Münster (Westfalen), Deutschland. A ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen. Die zwischen den Parteien vereinbarte Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.